Honorar und Ablauf
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient der Klärung des Ablaufs der benötigten Beratung, der Gestaltung des Beratungs- und Therapieprozesses und der Gesamtkosten.
Dauer: ca. 45 Minuten
Kosten: 25 Euro
Sollte sich für Sie kein weiterer Beratungsbedarf ergeben, entfällt das Honarar.
Dauer
Die Dauer der einzelnen Sitzungen richtet sich nach dem persönlichen Bedarf und entspricht zwischen 60 bis 90 Minuten.
Durch das lösungsorientierte Arbeiten in der Systemischen Therapie und in der Psychologischen Beratung können schon nach wenigen Terminen Veränderungen deutlich wahrgenommen werden- für Sie, Ihrem Kind oder Ihrem Umfeld.
Hierzu verinbaren wir zu Beginn mindestens 5 verbindliche Termine . Im Anschluss stimmen wir den weiteren noch notwendigen Beratunsgbedarf miteinander ab.
Die Verfahren Kunsttherapie, Autogenes Training und Katathym- imaginatives Verfahren können nach dem Erstgespräch auch einzeln gebucht werden.
Dauer | Preis | |
---|---|---|
Systemische Therapie für Einzelpersonen | 60 Minuten | 50 Euro |
90 Minuten | 70 Euro | |
Systemische Therapie für Familien und Paare | 90 Minuten | 90 Euro |
Kunsttherapie/ Autogenes Training/ katathymes- imaginatives Verfahren | 90 Minuten | 100 Euro |
Psychologische Beratung für Einzelpersonen | 60 Minuten | 50 Euro |
Psychologische Beratung für Familien | 60 Minuten | 70 Euro |
Sozialberatung
Die Dauer und die Kosten der Sozialberatung sind abhängig von dem Umfang der Beratung und werden im Erstgespräch miteinander abgestimmt.
In diesem Fall ist das Erstgespräch kostenfrei.
Es lohnt sich Geld in das eigene Wohlbefinden und die Gesundheit zu investieren !
Ich kann Ihnen zeitnah einen Termin zur schnellen Hilfe anbieten und Sie müssen keine lange Wartezeiten bis zur Behandlung in Kauf nehmen.
Es finden nur so viele Termine wie notwendig statt, um schnellstmöglich das vereinbarte Ziel zu erreichen.
Ich sichere Ihnen eine hohe Anonymität zu, da ich keine Verpflichtung habe, den Krankenkassen oder Arbeitgebern etc. Bericht zu erstatten. Ihre Krankengeschichte ist damit nicht aktenkundig.
Sind Sie privatversichert, können sie sich die Kosten erstatten lassen.
Hier lohnt es sich bei der Versicherung nachzufragen.
Über die jährliche Einkommenssteuererklärung können die Behandlungskosten als Arztkosten eingereicht werden.