Honorar und Ablauf

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient der Klärung des Ablaufs der benötigten Beratung, der Gestaltung des Beratungs- und Therapieprozesses  und der Gesamtkosten.

         Dauer:    ca. 45 Minuten

         Kosten:   25 Euro

 

Sollte sich für Sie kein weiterer Beratungsbedarf ergeben, entfällt das Honarar.

Dauer

Die Dauer der einzelnen Sitzungen richtet sich nach dem persönlichen Bedarf und entspricht zwischen 60 bis 90 Minuten.

Durch das lösungsorientierte Arbeiten in der Systemischen Therapie und in der Psychologischen Beratung können schon nach wenigen Terminen Veränderungen deutlich wahrgenommen werden- für Sie, Ihrem Kind oder Ihrem Umfeld.

Hierzu verinbaren wir zu Beginn mindestens 5 verbindliche Termine . Im Anschluss stimmen wir den weiteren noch notwendigen Beratunsgbedarf miteinander ab.

Die Verfahren Kunsttherapie, Autogenes Training und Katathym- imaginatives Verfahren können nach dem Erstgespräch auch einzeln gebucht werden.

 

 

Dauer Preis
Systemische Therapie für Einzelpersonen 60 Minuten 50 Euro
90 Minuten 70 Euro
Systemische Therapie für Familien und Paare 90 Minuten 90 Euro
Kunsttherapie/ Autogenes Training/ katathymes- imaginatives Verfahren 90 Minuten 100 Euro
Psychologische Beratung für Einzelpersonen 60 Minuten 50 Euro
Psychologische Beratung für Familien 60 Minuten 70 Euro

Sozialberatung

Die Dauer und die Kosten der Sozialberatung sind abhängig von dem Umfang der Beratung und werden im  Erstgespräch miteinander abgestimmt.

In diesem Fall ist das Erstgespräch kostenfrei.

           

 

Es lohnt sich Geld in das eigene Wohlbefinden und die Gesundheit zu investieren !

 

Ich kann Ihnen zeitnah einen Termin zur schnellen Hilfe anbieten und Sie müssen keine lange Wartezeiten bis zur Behandlung in Kauf nehmen.

Es finden nur so viele Termine wie notwendig statt, um schnellstmöglich das vereinbarte Ziel zu erreichen.

Ich sichere Ihnen eine hohe Anonymität zu, da ich keine Verpflichtung habe, den Krankenkassen oder Arbeitgebern etc. Bericht zu erstatten. Ihre Krankengeschichte ist damit nicht aktenkundig.

Sind Sie privatversichert, können sie sich die Kosten erstatten lassen.

Hier lohnt es sich bei der Versicherung nachzufragen.      

Über die jährliche Einkommenssteuererklärung können die Behandlungskosten als Arztkosten eingereicht werden.